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    Recht
    Firmenkauf

    Asset Deal vs. Share Deal: Unterschiede, Vor- und Nachteile

    04. Oktober 2026 · Redaktion FirmenNachfolge

    Beim Unternehmenskauf gibt es zwei grundlegend unterschiedliche Wege: den Kauf einzelner Vermögenswerte (Asset Deal) oder den Kauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal). Die Wahl hat weitreichende Folgen für Haftung, Steuern und Vertragsgestaltung.

    Asset Deal: Kauf einzelner Vermögenswerte

    Beim Asset Deal erwirbt der Käufer gezielt einzelne Vermögenswerte des Unternehmens – Maschinen, Warenlager, Kundenverträge, Markenrechte –, nicht aber die Rechtspersönlichkeit selbst. Typisch bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, da diese keine "Anteile" im rechtlichen Sinn haben.

    Vorteile für Käufer:

    • Gezielte Auswahl, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übernommen werden
    • Geringeres Risiko, unbekannte Altlasten (z. B. Rechtsstreitigkeiten) mit zu übernehmen
    • Möglichkeit, Vermögenswerte neu zu bewerten und steuerlich neu abzuschreiben

    Nachteile:

    • Verträge (Mietverträge, Kundenverträge) müssen oft einzeln übertragen werden, teils mit Zustimmung Dritter
    • Arbeitsverhältnisse gehen zwar meist automatisch über (§ 3 AVRAG), erfordern aber sorgfältige Information der Mitarbeiter

    Share Deal: Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Beim Share Deal kauft der Käufer die Anteile an der Gesellschaft (z. B. GmbH-Anteile) – das Unternehmen als Rechtsträger bleibt unverändert bestehen, nur der Eigentümer wechselt.

    Vorteile für Verkäufer:

    • Oft steuerlich günstiger, da Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen unterschiedlich besteuert werden können als Asset-Veräußerungsgewinne
    • Bestehende Verträge, Lizenzen und Bewilligungen bleiben automatisch bestehen, da sich am Vertragspartner nichts ändert

    Nachteile für Käufer:

    • Übernahme sämtlicher Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch unbekannter oder versteckter Risiken
    • Entsprechend höhere Bedeutung einer gründlichen Due Diligence

    Welche Variante ist üblich?

    • Einzelunternehmen: zwangsläufig Asset Deal, da es keine Anteile gibt.
    • GmbH: in der Praxis häufig Share Deal, insbesondere bei Nachfolgeregelungen.
    • Größere Transaktionen: die Wahl hängt stark von steuerlicher Beratung und Verhandlungsposition ab.

    Fazit

    Weder Asset Deal noch Share Deal ist grundsätzlich "besser" – die richtige Wahl hängt von Rechtsform, Risikobereitschaft und steuerlicher Situation beider Seiten ab. Diese Entscheidung sollte immer gemeinsam mit Steuerberater und Rechtsanwalt getroffen werden. Firmen zum Verkauf durchsuchen.